
Bei der Landtagswahl am 14. Mai haben Sie, wie auch bei der Bundestagswahl, zwei Stimmen,
- die erste Stimme ist für den Direktkandidaten im Wahlkreis.
Von allen Kandidaten im Wahlkreis zieht nur derjenige direkt in den Landtag ein, der die meisten Erststimmen erhält. Alle Stimmen für die unterlegenen Kandidaten sind damit wirkungslos. - die zweite Stimme ist für die Partei Ihrer Wahl.
Der Landtag setzt sich zusammen aus 128 direkt gewählten Kandidaten in den 128 Wahlkreisen und ca. 71 sogenannten Listenkandidaten. Nach dem Ergebnis der Zweitstimmen werden diese weiteren ca. 71 Sitze im Landtag vergeben.
Über die Zweitstimme erhalten die Kandidaten der kleineren Parteien (Grüne, Linke, FDP, usw.) die Chance, in den Landtag einzuziehen, wenn
a. ihre Partei bei den Zweitstimmen in ganz NRW über fünf Prozent kommt und
b. ihre Partei ihnen einen Platz auf der sogenannten „Reserveliste“ zugewiesen hat, der bei dem erreichten Ergebnis „zieht“. Je weiter vorn auf der Liste seiner Partei ein Kandidat steht, umso größer ist seine Chance, über die Liste in den Landtag einzuziehen. Die Listenaufstellung ist allein Sache der jeweiligen Partei.
Zum Schluss:
Die Erststimme an Wahlkreiskandidaten kleiner Parteien zu geben, nimmt der Stimme Wirkung, da es extrem unwahrscheinlich ist, dass ein Kandidat dieser Parteien die meisten Stimmen im jeweiligen Wahlkreis erhält.
Deshalb: Verleihen Sie Ihrer Stimme Wirkung und wählen Sie mit beiden Stimmen CDU.
Damit Lippe im Düsseldorfer Landtag auch in den nächsten fünf Jahren gut vertreten ist und damit NRW endlich wieder gut regiert wird.
Zuverlässig. Glaubwürdig. Eben
Walter Kern
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